Kleinschifferzeugnis

Das Kleinschifferzeugnis ist ein Befähigungszeugnis für die Binnenschifffahrt in Deutschland für gewerblich genutzte Sportboote bis zu 20m Länge
Bis zum 18. Januar 2022 durften mit dem Sportbootführerschein (See und Binnen) sowohl Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung als auch Fahrzeuge mit einer Länge von 20m genutzt werden. Der Nutzungszweck war nicht entscheidend.

Nach einer Übergangszeit dürfen ab 18. Januar 2027 Fahrzeuge mit einer gewerblichen Nutzung bzw. Fahrzeuge die nicht für Sport- und Freizeitzwecke genutzt werden mit einem Kleinschifferzeugnis geführt werden.

Gewerbliche Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die ein finanzielles Interesse verfolgen, egal ob Haupt- oder Nebenberuflich.

Dazu gehören z.B. als Fahrschullehrkraft von Sportbooten, Vorführ- und Werftfahrten, Binnenfischerei welche nicht nur der Freizeitbeschäftigung dient usw.
Führen von Dienstfahrzeugen von Behörden und privater Rettungsdienste, Einsatzfahrzeuge von BOS-Einheiten (z.B. Feuerwehr, DLRG, THW usw. Auflistung ist nicht abschließend). Alternativ ist weiterhin die Ausstellung sogenannter amtlicher Berechtigungsscheine weiterhin möglich. Diese ersetzen ein Kleinschifferzeugnis.

(Auflistung ist nicht abschließend)

Alle Angaben ohne Gewähr
Im Einzelfall kontaktieren sie bitte die zuständige Behörde