Der Sach- und Fachkundenachweis für pyrotechnische Signalmittel
Um im Notfall Retter auf sich aufmerksam zu machen, können Raketen, Signalfackeln oder ähnliche pyrotechnische Mittel eingesetzt werden.
Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist es für den Erwerb und Transport von Signalraketen und Signalpistolen gesetzlich vorgeschrieben im Besitz eines Sach- und Fachkundenachweises für pyrotechnische Seenotsignale zu sein. Für den Erwerb des Sportseeschiffer- Scheins (SSS) ist es sogar zwingend notwendig, die pyrotechnische Prüfung bereits bestanden zu haben. Des Weiteren empfiehlt es sich, im Notfall auf hoher See, mit dem Umgang von Seenotsignalmitteln, pyrotechnischer Munition und der Signalpistole vertraut zu sein.
Für diesen Schein gilt das Mindestalter von 18 Jahren.
Die Prüfungsvorbereitung:
Es wird neben Rechtskunde auch die praktische Handhabung von Seenotsignalpistolen, Patronen, Handfackeln, Rauchsignalen und Signalraketen, mittels Dummies, vermittelt und auf den Sachkundenachweis (SKN) sowie den Fachkundenachweis (FKN) intensiv vorbereitet.
Die theoretische Prüfung:
Im theoretischen Teil ist in 60 Minuten ein Fragebogen mit 20 Fragen aus dem 104 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten.
Die praktische Prüfung:
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).