Sportschifferzeugnis E

Wer Sportboote mit einer Länge von 15 bis 25 Meter auf den Binnenschifffahrtsstraßen fahren möchte, muss das Sportschifferzeugnis E besitzen. Um das Sportschifferzeugnis E zu erwerben ist das Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben und es muss ein ärztliches Zeugnis nach der Anlage B2 zur Patentverordnung Rhein vorgewiesen werden. Des Weiteren ist die Vorlage eines Strafregisterauszuges oder eines amtlichen Führungszeugnisses notwendig.

Die theoretische Prüfung:

Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und gegebenenfalls einer mündlichen Prüfung. Es sind ausreichende Kenntnisse des Binnenschifffahrtsrechtes, der Seemannschaft, der Wetterkunde und der Fahrzeugführung nachzuweisen.

Es ist empfehlenswert den Sportbootführerschein-Binnen zuvor zu erwerben, da ansonsten eine praktische Prüfung für das Sportschifferzeugnis E extra abgelegt werden muss. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns!

Die praktische Prüfung:

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf dem Sportboot umgesetzt werden. Es sind verschiedene Manöver, wie zum Beispiel das Mensch über Bord-Manöver und Knoten vorzuführen.